NEUFASSUNG TA-Luft
Am 01.12.2021 ist die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft in Kraft getreten. Damit wurden weitreichende Änderungen festgelegt, die viele Anlagenbetreiber betreffen, u. a.:
• Neuerungen bei der Ermittlung von Schornsteinhöhe
• Verschärfung von Schadstoffdepositionswerten sowie Reklassifizierung besonders gesundheitsschädlicher Stoffe
• neue Anlagenarten, z. B. Biogasanlagen, Anlagen zur Herstellung von Holzpellets sowie Schredderanlagen
• Schutz der Anwohner/-innen vor Geruchsbelästigungen
• Filterung von 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft von großen Tierhaltungsanlagen
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