Atex Vorstudie Engineering Anlagenbau After Sales Adjustment
ATEX - Explosionsschutz
Vor dem richtig Machen kommt das richtig Denken.

Atex Explosionsschutz

AMPROMA EX- Schutz ATEX

überprüft die Sicherheit Ihrer Anlagen und bringt sie unter Berücksichtigung von u.a. Maschinensicherheit, Betriebssicherheitsverordnung oder ATEX-Richtlinien auf den gesetzlich geforderten Stand.
Unser Leistungsspektrum geht von der Bestandsaufnahme der Ist-Situation, über die Beurteilung bis zur daraus resultierenden notwendigen Anpassung, sofern notwendig und das größenunabhängig, egal ob es sich um eine einzelne Maschine, kleine oder große Anlagen oder auch ganze Produktionslinien handelt.
Sie entscheiden, ob Sie unsere Dienstleistung als Teilleistung oder als Komplettpaket, in Anspruch nehmen möchten.

Explosionsschutz nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Für alle

Prüfanlässe von Ex-Anlagen und -Arbeitsmitteln

gem. §§15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gerüstet:
  • Vor erstmaliger Inbetriebnahme
  • Nach prüfpflichtigen Änderungen
  • Nach Instandsetzung von Betriebsmitteln
  • Regelmäßig wiederkehrend

Arbeitgeber und Betreiber sind verpflichtet im Rahmen einer

Gefährdungsbeurteilung

nach § 3 BetrSichV und § 6 GefStoffV u. a. folgendes zu ermitteln und zu dokumentieren
  • Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Möglichkeiten zur Substitution der Gefahrstoffe
  • Auswirkungen nicht-atmosphärischer Bedingungen auf den Kennwert der Stoffe
  • Ggf. eine Begründung, warum von Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bzw. Betriebssicherheit (TRBS) abgewichen wird
  • Ermittlung eines Explosionsschutzkonzeptes
  • Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

Das

Explosionsschutzkonzept

umfasst

  • Technische Maßnahmen (z.B. Lüftungsanlagen, explosionsgeschützte Geräte)
  • Organisatorische Maßnahmen (z.B. Arbeitsanweisungen, Wartung, Instandhaltung)
Die konkreten Maßnahmen, sowie der Nachweis Ihrer Wirksamkeit sind im

Explosionsschutzdokument

nach § 6, Abs. 9 GefStoffV festzuhalten, das im Wesentlichen folgende Punkte enthält:
  • Beschreibung der Anlage
Gefahrstoffdatenblätter
  • Art, Lage, und Abmessungen der Zonen explosionsgefährdeter Bereiche
  • Auflistung der Betriebsmittel
  • Betriebsanleitungen
  • Betriebsanweisungen
  • Information der Arbeitsfreigabesysteme
  • Prüfpläne
  • Etc.

Die Prüfung nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) fordert:

  • Ermittlung des Ist-Zustands
  • Vergleich mit dem Sollzustand der aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht
  • Die Bewertung möglicher Abweichungen

Auszug aus Vorschriften und Regelwerken:

Nationale Verordnungen und Regelwerke
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
Befähigte Personen (TRBS 1203)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Gefährdungsbeurteilung (TRGS Reihe 400)
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS Reihe 500)
Brand- und Explosionsschutz (TRGS Reihe 700 und 800)

EG-Richtlinien
ATEX Produktrichtlinie 2014/34/EU
ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG

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